Die Inhalte des Spezialisierungsschwerpunktes knüpfen dabei an die strafrechtsbezogenen Inhalte des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an und ergänzen, vertiefen und erweitern diese um aus kriminologischer Sicht besonders zentrale und praxisrelevante Aspekte. So wird die notwendige Verbindung zwischen den dogmatischen Kenntnissen des materiellen und formellen Strafrechts und der „Verbrechenswirklichkeit“ bzw den realen Erscheinungsformen von kriminellem und deviantem Verhalten und der gesellschaftlichen wie kriminaljustiziellen Reaktion auf dieses in der Praxis geschaffen.
Im Fokus dieses Spezialisierungsschwerpunktes stehen daher insbesondere Kriminalitäts- und Kriminalisierungstheorien, die Person und das (soziale) Umfeld von Verbrecherinnen und Verbrechern und ihren Opfern, die Funktion und Wirkung sozialer Kontrolle, mögliche Reaktionen auf Kriminalität bzw Devianz (inklusive Strafzwecküberlegungen, alternativen Sanktionsformen und der Evaluierung der Wirkung bzw Wirksamkeit von Strafen und Sanktionen) sowie Kriminalitätsaufkommen und -entwicklung, deren Beurteilung und aktuelle Erscheinungsformen von Kriminalität.
Bei der Vermittlung der Inhalte dieses Spezialisierungsschwerpunktes wird insbesondere auch Wert auf einen starken Praxisbezug und die Einbeziehung aktuellster nationaler wie internationaler Forschungserkenntnisse aus dem Bereich der Kriminologie und weiterer Kriminalwissenschaften gelegt.
Lehrveranstaltungsangebot
Lehrveranstaltungen: | LV-Typ | ECTS | KStd. |
Grundlagen der Kriminologie | VU | 3 | 2 |
Kriminologie und Strafrecht | SE | 10 | 4 |
Strafvollzug | PR | 3 | 2 |
Forensische Kriminologie | PR | 3 | 2 |
Einführung in die Forensische Psychologie | VU | 3 | 2 |
Gesamt | 22 | 12 |
Die Lehrveranstaltung „Kriminologie und Strafrecht“ nimmt je nach Semester unterschiedliche Themenbereiche in den Fokus, die aus dem jeweiligen Untertitel der Lehrveranstaltung hervorgehen. Aus diesem Angebot können Studierende des Spezialisierungsschwerpunktes frei wählen, wobei insgesamt zwei Seminare „Kriminologie und Strafrecht“ – mit unterschiedlichen Untertiteln – absolviert werden müssen.